Wenn das Uni-Rektorat in Tübingen die Restaurierung der Aulaorgel gestoppt hat, dann ist dem Gremium vorzuwerfen, daß es unverantwortlich mit Steuermitteln umgeht ...
Was denn bitte für Steuermittel?
Für die Sanierung der Orgel stehen keine Steuermittel zur Verfügung.
Es handelt sich um Spendengelder. (Das ist ärgerlich genug.)
... und die Mitglieder der Rektoratsleitung dringend vom Land Baden Württemberg zu entlassen sind.
In Baden-Württemberg gilt die baden-württembergische Landesverfassung, nicht die türkische.
Die Landesregierung kann kein einziges Mitglied der Rektoratsleitung einfach so "entlassen". Das müßte nach dem derzeit gültigen Hochschulgesetz im Senat und im Hochschulrat beschlossen werden, und zwar jeweils mit Zweidrittelmehrheit.
Es wurden bei dem Stopp sträflich denkmalpflegerische Pflichten mißachtet.
Auch das ist nicht richtig.
Das Denkmalschutzgesetz verpflichtet den Besitzer zur Erhaltung eines Denkmals, nicht zur Benutzung.
Die Orgel bleibt erstmal genauso stehen wie in den vergangenen Jahrzehnten.
Mit wüsten Beschimpfungen und einem Aufruf zum Bruch der Landesverfassung ist dem Sache am allerwenigsten gedient.
Der hauptamtliche Kirchenmusiker, der sich (mit vielen seiner Kollegen) für die Renovierung eingesetzt hat, ruft zu anderen Maßnahmen auf:
»Helfen kann jetzt ein Zeichen von möglichst vielen, dass die Entscheidung des Uni-Rektorats nicht akzeptiert wird und die Festsaalorgel doch noch renoviert werden soll«, sagt Bredenbach und ruft zu weiteren Spenden auf das Projektkonto (Unibund, Stichwort: 3501 Orgel Neue Aula, Bank: KSK Tübingen, IBAN: DE98 6415 0020 0000 1106 08, BIC: SOLA DE S1 TUB, Spendenzweck: Festsaalorgel) oder Patenschaften für die Orgelpfeifen auf.
In diesem Sinne: Frohe Ostern!